Tätigkeitsbereiche

 

Gesellschaftsrecht: Hierfür qualifiziert mich mein vorheriger „beruflicher Werdegang“.
Und dies war auch meine Spezialisierung im Rahmen meiner juristischen Ausbildung.
Wobei sich meine Kernkompetenzen in der Auseinandersetzung mit kleineren Unternehmen herausgebildet haben (GmbH, GBR): Gründungsberatung, Umfirmierung, Gesellschafterstreit, Geschäftsführerverträge, Haftungsfragen, Unternehmenskrise bis zur Vorbereitung und Betreuung in der Insolvenz. Ich berate und vertrete hier sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer eines Unternehmens. Ich verrate auch gleich, dass ich dabei sehr vergleichs-, bzw. mediationsorientiert (siehe unten) bin, denn auch ein juristischer Sieg eines Gesellschafters über den anderen zerstört manchmal das Unternehmen..; (was natürlich nicht heißt, dass ich nicht prozessiere, wenn es denn sein muss).

 

Allgemeines Zivilrecht: Hier vor allem Kauf-, Werk-, Dienst- oder Mietverträge. In diesem Zusammenhang Beratung bei der Gestaltung von Verträgen, Durchsetzung und Einzug von Forderungen, aber natürlich andererseits auch Abwehr von Forderungen, Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder auch die Abwehr entsprechender Ansprüche usw..

 

Insolvenzvorbereitung und Betreuung: Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier im Bereich von Privatinsolvenzen. Diesen Arbeitsschwerpunkt erledige ich zusammen mit einem in diesem Bereich hochqualifizierten Mitarbeiter, der insbesondere den immer der Privatinsolvenz vorgeschalteten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch organisiert und als speziellen Service in diesem Zusammenhang auch Hausbesuche macht; aber natürlich auch Regelinsolvenzen (siehe auch Gesellschaftsrecht)

 

Sozialrecht: Gerade Selbstständige können in unserer „Risikogesellschaft“ bei ihren Aktivitäten auch böse „abstürzen“, dies oft völlig unverschuldet. Hier helfe ich bei der Durchsetzung von Ansprüchen in unserem sehr löcherig gewordenen „sozialen Netz“. Insbesondere die Durchsetzung von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV), auch als ergänzende Leistung bei einem zu geringem Einkommen, Anrechnung von Einkommen in Bedarfsgemeinschaften, Abwehr von „Kostensenkungsverlangen“ (praktisch oft Zwangsumzug), weil angeblich Ihre Wohnung zu teuer ist, Abwehr von Sanktionen oder Erstattungsforderungen des JobCenters usw

 

Wirtschaftsmediation: Sind sich streitende Parteien erst einmal so aneinander geraten, dass sie sich aus eigener Kraft nicht mehr einigen können, prozessieren sie in der Regel gegeneinander vor Gericht, was nichts anderes heißt, dass sie die Entscheidung ihres Streits aus der Hand geben und an Dritte (Richter) delegieren, dies mit der sehr unangenehmen „Nebenwirkung“ dass sie bestenfalls ungefähre Vermutungen darüber anstellen können, wie ihr Streit wohl entschieden wird. Genau diese Situation will Mediation vermeiden. Bei  der Mediation behalten die Parteien die Entscheidungsbefugnis, die ja eigentlich die besten Experten bei der Lösung ihrer Probleme sind, wenn auch durch den Konflikt blockiert.
Der Mediator hilft den Konfliktparteien dabei, eine eigenverantwortliche Lösung zu finden, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Nach Beendigung dieser Ausbildung biete auch ich Mediation an und erteile gern detailliertere Auskünfte (siehe Kontakt)

 

Lehrgänge und Coachings vor allem für Existenzgründer. Man kann mich hierfür auch buchen (dies vor allem auch ein Tipp für Unternehmensberatungen, die diese Seite entdeckt haben)